Wenn zu viel Arbeitswillen abgestraft wird: Kein Arbeitslosengeld wegen Minijob [premium]

Wer arbeitslos wird, aber eine geringfügige Nebenbeschäftigung ohne Unterbrechung beibehält, fällt laut einem seit ein paar Monaten geltenden Durchführungserlass ums Arbeitslosgengeld um. Kann das rechtens sein?