Pensionist nannte „Heute“ ein „Scheißblatt“ und wurde freigesprochen
Die Wertungsäußerung eines Pensionisten ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilt das Wiener Straflandesgericht. Er hatte sich über Artikel zur Mindestsicherung geärgert.
Die Wertungsäußerung eines Pensionisten ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, urteilt das Wiener Straflandesgericht. Er hatte sich über Artikel zur Mindestsicherung geärgert.