Patienten aus den Bundesländern abgewiesen: Wiens Vorgehen ist rechtswidrig [premium]
Patienten außerhalb Wiens nicht oder verspätet zu behandeln widerspricht dem Grundsatzgesetz und wäre somit verfassungswidrig. Die Rechtslage ist eindeutig. Weswegen Wiens Kliniken auch schon wieder zurückrudern.