Kika/Leiner-Kunden können Anzahlungen via „Chargeback“ zurückholen
Wurde mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt, können betroffene Kunden ihre Anzahlung über ein „Chargeback“-Verfahren zurückerstattet bekommen. Laut Arbeiterkammer haben sie darauf keinen Rechtsanspruch, sollten es aber auf jeden Fall versuchen.