Grasser-Urteil wird frühestens nächstes Jahr rechtskräftig
Heuer wird sich der OGH nicht mehr mit der Buwog-Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befassen.
Heuer wird sich der OGH nicht mehr mit der Buwog-Causa um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser befassen.