EuGH-Urteil zu Afghaninnen: Österreich hält an Einzelfallprüfung fest
Dem Urteil zufolge muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen drohen.
Dem Urteil zufolge muss nicht festgestellt werden, ob einer Afghanin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen drohen.