„Spitzelaffäre“: Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung verurteilt
Peter Pilz ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Wegen Übler Nachrede wurde er freigesprochen.
Peter Pilz ist wegen verbotener Veröffentlichung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Wegen Übler Nachrede wurde er freigesprochen.